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   VG Cottbus, 06.11.2013 - 3 L 223/13   

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https://dejure.org/2013,43990
VG Cottbus, 06.11.2013 - 3 L 223/13 (https://dejure.org/2013,43990)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06.11.2013 - 3 L 223/13 (https://dejure.org/2013,43990)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06. November 2013 - 3 L 223/13 (https://dejure.org/2013,43990)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit der Aufforderung des "Hinwirkens"auf das Einvernehmen mit einem Minderjährigen

Kurzfassungen/Presse

  • Verwaltungsgericht Cottbus (Pressemitteilung)

    Jugendhilfeeinrichtung Haasenburg obsiegt gegen das Landesjugendamt im einstweiligen Rechtsschutz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07

    Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung;

    Auszug aus VG Cottbus, 06.11.2013 - 3 L 223/13
    Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten gehen zu Lasten der Behörde (vgl. zum Ganzen Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 2. Juli 2008 - 7 C 38/07 -, zitiert nach [...], dort Rdn. 11 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 3 S 106.07

    Einstweiliger Rechtsschutz: Nachholen der schriftlichen Begründung des besonderen

    Auszug aus VG Cottbus, 06.11.2013 - 3 L 223/13
    Der Antragsgegner hat seine Begründung aber im Lauf des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahrens mit heilender Wirkung (vgl. hierzu ausführlich Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. April 2008 - OVG 3 S 106.07 -, zitiert nach [...], dort Rdn. 6 ff. m. w. N.) ergänzt bzw. nachgeholt und dabei erkennen lassen, dass er sich bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Grundregelung des § 80 Abs. 1 VwGO und des Ausnahmecharakters einer Vollziehungsanordnung bewusst war.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 11 S 13.13

    Beschwerde; Eilrechtsschutz gegen erteilte Genehmigung von Windkraftanlagen;

    Auszug aus VG Cottbus, 06.11.2013 - 3 L 223/13
    Zugleich soll der Betroffene über die für die Behörde maßgeblichen Gründe des von ihr angenommenen überwiegenden Sofortvollzugsinteresses informiert werden, damit darüber hinaus in einem möglichen Rechtsschutzverfahren dem Gericht die Erwägungen der Behörde zur Kenntnis gebracht und zur Überprüfung gestellt werden können (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, zitiert nach [...], dort Rdn. 11).
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